Rechtsprechung
   BSG, 29.05.1963 - 2 RU 75/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1926
BSG, 29.05.1963 - 2 RU 75/60 (https://dejure.org/1963,1926)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1963 - 2 RU 75/60 (https://dejure.org/1963,1926)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1963 - 2 RU 75/60 (https://dejure.org/1963,1926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Unternehmers auf Krankengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkrankengeld) - Voraussetzungen des Unfallkrankengeldanspruches - Auslegung und Subsumtion des Begriffes "Arbeitsentgelt" - Sinn und Zweck des Unfallkrankengeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 161
  • NJW 1963, 1998
  • DB 1963, 936
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70

    Art und Weise der Berechnung von Verletztengeld - Anspruch auf Verletztengeld

    Wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits in seinem Urteil vom 29. März 1963 (BSG 19, 161) zu § 559 Abs. 2 RVO aF, der inhaltlich dem jetzigen § 560 RVO im wesentlichen entspricht (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung [Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz - UVNG -], BT-Drucks. IV/120 S. 55 zu § 560), entschieden hat, kann Krankengeld aus der Unfallversicherung - jetzt: Verletztengeld - auch einem versicherten Unternehmer zustehen.

    Der Wegfall des Anspruchs den Verletzten auf Verletztengeld, "soweit er Arbeitsentgelt nicht erhält" (§ 560 Abs. 1 Satz 1 RVO), soll nicht etwa in Abweichung von der früheren Regelung die Selbständigen vom Bezug des Verletztengeldes ausschließen, sondern lediglich den Doppelbezug von Verletztengeld und Vergütungen für die versicherte, infolge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit aber weggefallene Arbeitstätigkeit verhindern (BSG 19, 161, 163).

    Dagegen wird die Arbeitsunfähigkeit eines Landwirts, der sein landwirtschaftliches Unternehmen ohne fremde Hilfskräfte betreibt, regelmäßig au einem Einkommensverlust führen, weil entweder seine Arbeitskraft ersatzlos wegfällt oder weil eine bezahlte Ersatzkraft eingestellt werden muß (ähnlich BSG 19, 161, 163/164).

  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

    Anrechenbares Arbeitsentgelt nach dieser Vorschrift ist grundsätzlich nur die Leistung des Arbeitgebers an den Versicherten, die sich als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung des Versicherten im Rahmen desjenigen Beschäftigungsverhältnisses darstellt, aufgrund dessen der Anspruch auf Krankengeld begründet wird (vgl. auch Brackmann, a.a.O., Bd. II Seite 434 b und 562 q; Peters, a.a.O., Teil II/1, Anm. e zu § 189, S. 17/435; BSGE 19, 161) oder die jedenfalls nach Art und Zielsetzung geeignet und bestimmt ist, den durch die Krankheit eingetretenen Lohnausfall in der gleichen Weise wie das Krankengeld ganz oder teilweise zu ersetzen.

    Zweck des § 189 RVO ist es dementsprechend, Doppelleistungen nach dem Arbeitsrecht und der Krankenversicherung mit derselben Zielsetzung, d.h. für die versicherte, infolge Arbeitsunfähigkeit aber weggefallene Arbeitstätigkeit zu verhindern (vgl. BSGE 19, 161).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 76/90

    Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige

    Diese Auslegung steht im Einklang mit der erkennbaren Absicht des Gesetzgebers, den Doppelbezug von Verletztengeld und Vergütungen für versicherte, infolge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit aber weggefallene Arbeitstätigkeit zu verhindern (s BSGE 19, 161, 163).
  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79

    Wiedererkrankung - Übergangsgeld - Mindestversicherungssumme - Selbständiger

    Er hatte deshalb Übergangsgeld zu beanspruchen (@ 560 Abs. 1 Satz 1 RVG in der seit dem 10 Oktober 1974 geltenden Fassung des @ 21 Nr. 44 des RehabilitationsmAngleichungsgesetzes vom 7" August 1974 - BGBl I 1881 -RehaAnglG-; % 562 Abs. 2 RVG)° Übergangsgeld (früher Verletztengeld) erhält ein freiwillig versicherter Unternehmer, der im Betrieb voll tätig war, wenn seine Arbeitskraft infolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ausfällt° Ein dem Ausfall des Arbeitsentgelts eines Arbeitnehmers gleich zu achtender Einkommensverlust ist in Höhe des in der Satzung bestimmten JAV entstanden° Ein konkreter Einkommensverlust ist nicht zu ermitteln (BSGE 56, 155, 154; im gleichenßinneschon BSGE 19, 161; 56, 98).
  • LSG Hessen, 16.09.1970 - L 3 U 1107/68
    Wenn auch der Gesetzgeber für Unternehmer keine eindeutige gesetzliche Anspruchgrundlage geschaffen hat, wird doch in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Auffassung vertreten, daß auch ihnen Verletztengeld zusteht (vgl. BSG 19, 161 zu § 599 Abs. 2 RVO a.F. in Bezug auf das früher zu gewährende Krankengeld; Lauterbach, Handbuch der Unfallversicherung, Anm. 6 d zu § 560 RVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht